Kein Einsatz von Streusalz durch Privatpersonen und private Firmen

Wir haben beantragt, das Ausstreuen von Salz (NaCl) oder salzhaltigen Gemischen auf öffentlichen Wegen und Plätzen durch Privatpersonen und private Firmen zu verbieten.
Das ausgestreute Salz schädigt Grünflächen, Bäume und Sträucher. Über die Regenwasserkanalisation gelangt es ungeklärt in die Oker. Haustiere, die durch die Salzlauge auf den Fußwegen laufen, leiden ebenfalls. Schäden an Gebäuden (insbesondere historischen Natursteinsockeln) und Gehwegen durch Salz kann man in ganz Wolfenbüttel beobachten.

Stefan Brix: Die nachhaltige Wirkung gegen Glätte ist nur eingeschränkt, da das Schmelzwasser oft überfriert und dann erneut Glätte entsteht. In den meisten niedersächsischen Kommunen ist aus den genannten Gründen das Ausstreuen von Salz und salzhaltigen Gemischen durch Privatpersonen auf öffentlichen Wegen und Plätzen bereits seit längerem verboten. Zum Beispiel in Braunschweig, wo folgende Regelung gilt, an der wir uns in Wolfenbüttel orientieren sollten:

 

Stefan Brix: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Wolfenbüttel, Mitglied im Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt

„Für das Streuen der Gehwege dürfen nur abstumpfende Streustoffe wie Splitt oder Sand verwendet werden. Unzulässig ist der Einsatz von groben Stoffen (z. B. Schotter), Salz, Salz-Sand-Gemischen oder chemischen Auftaustoffen. Der Oberbürgermeister oder ein von ihm bestimmter Vertreter kann in besonders gefährlichen Situationen für den Fußgängerverkehr für das Stadtgebiet oder für bestimmte Teile des Stadtgebietes befristete Ausnahmen zulassen. Auf Gehwegtreppen und -rampen ist die Verwendung von Salz im erforderlichen Umfang erlaubt. Wenn keine winterlichen Wetterverhältnisse mehr zu erwarten sind, ist das Streugut zu entfernen, spätestens jedoch bis zum kalendarischen Frühlingsbeginn am 21. März jeden Jahres.“ (Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig)

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