Herbizideinsatz beim Grünflächenamt der Stadt Wolfenbüttel

Pressemitteilung und Antrag im Rat der Stadt Wolfenbüttel

2014-02-26

Pressemitteilung

2014-02-26_herbizide_640x480Auf Anfrage der grünen Stadtratsfraktion hat das Grünflächenamt der Stadt Wolfenbüttel bestätigt, u.a. die Herbizide Glyphosat (z.B. in Roundup) und Triclopyr (z.B. in Garlon 4) regelmäßig zur Vernichtung von Wildkräutern (sog. Unkräuter) einzusetzen.

Bereits seit 2008 hinterfragen die Grünen den Einsatz von Herbiziden auf städtischen Flächen und bitten das Grünflächenamt, auf umweltverträglichere Varianten der Unkrautbekämpfung, wie bspw. die mechanische oder die thermische Behandlung umzustellen.

Hieß es 2008 im Umweltausschuss noch, dass die Giftstoffe nur punktuell und mit einer Walze aufgebracht würden, sieht man heute allenthalben Mitarbeiter der Stadtischen Betriebe, die die Herbizide großflächig versprühen – allein 15 Liter Roundup (Hauptbestandteil Glyphosat) im vergangen Jahr. Was 2008 als Ausnahme für Flächen gedacht war, die durch mechanische oder thermische Unkrautbekämpfung nur schwer sauber gehalten werden können, ist heute leider zur Regel geworden.

Ein Blick auf die Risiko- und Sicherheitssätze der Gefahrstoffverordnung zeigt, welche Folgen das haben kann. So ist Triclopyr giftig beim Einatmen, bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Glyphosat wird als reizend und umweltgefährlich eingestuft. Eine Freisetzung in die Umwelt ist zu vermeiden. Das Herbizid ist giftig für Wasserorganismen und kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkung haben.

Daher hat die Fraktion den Antrag gestellt, das Heiß-Wasser-Schaum-Verfahren zur Beseitigung unerwünschter Wildkräuter versuchsweise zu testen. Ziel muss es sein, dass zukünftig der Einsatz von Herbiziden durch die Stadt Wolfenbüttel wieder zur Ausnahme wird.

Antragstext

Antrag: Test des Heißwasser-Schaum-Verfahrens zur Vegetationsregulierung in der Stadt Wolfenbüttel, mit dem Ziel, auf Herbizide zu verzichten.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Heißwasser-Schaum-Verfahren zur Beseitigung von Spontanvegetation (Wildkräutern) in der Stadt Wolfenbüttel auf den Flächentypen zu testen, auf denen bisher Herbizide eingesetzt wurden.

Begründung:

Der Einsatz von Herbiziden ist aus Gründen der Umweltgefährlichkeit dieser Produkte und der Langzeitwirkung (heutzutage bereits im menschlichen Körper der allgemeinen Bevölkerung nachzuweisen) zumindest als problematisch einzustufen. Gleichzeitig scheint der Einsatz aus Kostengründen, weil man sich die menschliche Arbeitskraft zur mechanischen Beseitigung der Vegetation nicht leisten kann oder will, unverzichtbar. Diesen Widerspruch könnte das Heißwasser-Schaum-Verfahren (HWS-Verfahren) möglicherweise auflösen.

Das HWS-Verfahren setzt heißes Wasser (ca. 90 Grad Celsius) zur Wildkrautbekämpfung ein, es tötet die Pflanze also durch thermische Einwirkung ab. Der Schaum dient der Wärmeisolation, um die Einwirkdauer bei hinreichend hoher Temperatur zu gewährleisten.

Der Schaum wird vom Hersteller als wenig gefährlich und in bestimmten Varianten nicht einmal als kennzeichnungspflichtig bezeichnet. Ziel des Testeinsatzes soll also auch eine Beurteilung des Schaumes sein.

Bei der Evaluation des Verfahrens sollte außerdem berücksichtigt werden, ob dieses Verfahren nicht auch weitere Einsatzmöglichkeiten bietet, die dem Herbizid aus prinzipiellen Gründen versagt sind.

Laut Herstellerangabe soll das Verfahren auch geeignet sein, Riesenbärenklau (Herkulesstaude) und dessen Samen(!), zu vernichten.

Die notwendigen Gerätschaften sollten für einen Test nicht angeschafft, sondern für den Testzeitraum gemietet werden.

Web-Links zu dem Thema:

» http://www.neuendorff-consulting.de/hws-verfahren.html

» http://www.ipros.de/de/wildkrautregulierung/wildkrautregulierung.html

 

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.