Bedienungsanleitung für Wolfenbüttel

Kleine politische Reihe:

Bedienungsanleitung für Wolfenbüttel

Die Bedienungsanleitung für Wolfenbüttel stellt möglichst einfach und genau die politischen Zusammenhänge in der Stadt Wolfenbüttel dar. Damit ist nicht Analyse parteipolitischer Arbeit gemeint, sondern die Beschreibung der Abläufe von Politik und und Verwaltung im städtischen Alltag. Oftmals sind diese Abläufe für den Bürger undurchschaubar, weshalb Dinge in der Öffentlichkeit absurder erscheinen als sie eigentlich sind. Das kann zweierlei bedeuten: Entweder gilt es die Absurditäten aus der Welt zu schaffen oder man muss mit ihnen leben, weil die Sache selbst eben so kompliziert ist wie sie ist. – Welcher Fall auch immer vorliegen mag,verstehen muss man die Abläufe in jedem Fall, wenn man politisch handeln will.

Das hört sich kompliziert, vielleicht sogar elitär an. Ersteres ist manchmal richtig, letzteres muss dringend aus der Welt geschafft werden, um denjenigen die ihr „Mehrwissen“ sorgsam hüten, kompetent begegnen zu können. Dies ist auf der schlichten Erfahrung aus der Ratsarbeit begründet, denn sehr oft wurde man anfänglich mit Häme überschüttet, wenn man die genauen Abläufe einfach nicht kannte. Das ist unangenehm und unnötig, denn so schwierig ist die „Bedienung“ der städtischen Politik nun auch wieder nicht.

Die Bedienungsanleitung für Wolfenbüttel soll ein einfacher Leitfaden sein. – Nutzen für uns ist hoffentlich die breitere Basis bei Diskussionen. Die Hauptschwierigkeit ist die Gliederung der Themen. Deshalb ist jedes einzelne Kapitel niemals abgeschlossen. Außerdem natürlich verbesserungs- und diskussionsbedürftig. Anregungen und Korrekturen sind also ausdrücklich erwünscht und willkommen.

Inhalt

1. Zuständigkeiten

„Das müsste die Stadt aber mal machen!“ – „Da sollte sich die Stadt drum kümmern!“ – „Die bei der Stadt machen doch sowieso …“

Es ist gar nicht so leicht zu sagen, wer denn tatsächlich für die verschiedenen anscheinend „öffentlichen“ Angelegenheiten zuständig ist. Die Stadt Wolfenbüttel als Körperschaft ist nämlich keinesfalls allzuständig und man muss sich bei Problemem schon an den „Richtigen“ wenden oder (politisch vielleicht wichtiger) mehr als eine Teilorganisation „unter einen Hut“ bekommen, wenn man was erreichen will. Versuchen wir eine Aufzählung der Dinge, für die Stadt Wolfenbüttel zuständig, aber eben auch nicht oder nicht unmittelbar zuständig ist (die Reihenfolge ist in Ermangelung eines besseren Kriteriums alfabetisch):

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Einleitung: Das Stadtgebiet

Das Gebiet der Stadt Wolfenbüttel umfasst (natürlich) die Kernstadt, aber auch die im Zuge der Gebietsreform 1972 und 1974 eingemeindeten, heute Ortsteile genannten, Dörfer. Davon sind einige nicht mehr als solche zu erkennen, weil sie nahtlos an die Kernstadt angeschlossen und mit ihr verwachsen sind (1). Andere sind relativ weit von der Kernstadt entfernt (2). Die Aufzählung erfolgt im Norden beginnend im Uhrzeigersinn um die Stadt herum: Groß Stöckheim (1), Salzdahlum (2), Atzum (2), Ahlum (2), Wendessen (2), Linden (1), Halchter (1), Leinde (2), Adersheim (2) und Fümmelse (2). Das gesamte eingeschlossene Gebiet gehört zur Stadt Wolfenbüttel und für dieses Gebiet ist die Stadtverwaltung und der Rat der Stadt zuständig. Gleichwohl gibt es in den Ortsteilen Ortsräte, die ihnen, obwohl die formalen Kompetenzen sehr gering sind, ein überproportionales Gewicht bei der Mitsprache in Ratsbeschlüssen geben. Die gelben Ortstafeln (Zeichen 310/311) zeigen übrigens =keine= Ortsteil- oder Stadtgrenzen an, sondern sind bloße Verkehrsschilder (Tempo 50, Parkerlaubnis auf der Fahrbahn von Vorfahrtsstraßen und Aufhebung aller Streckenverbote). D.h. auch zwischen zwei Ortsdurchfahrten ist es immer noch Gebiet der Stadt Wolfenbüttel und diese ist auch was die Flächen angeht „zuständig“. Ausnahme bilden nur einige Straßen (z.B. die A395 und B79) und bestimmte Waldflächen.

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=> Abwasser

Abwässer sind Regen- und Schmutzwasser, die (im Regelfall) zentral „beseitigt“ werden müssen (es besteht innerhalb der Stadt eine Anschlusspflicht). Das Kanalnetz wird vom Abwasserbeseitigungsbetrieb Stadt Wolfenbüttel (ABW) betrieben (ein Eigenbetrieb der Stadt), die Kläranlage aber von der Eigengesellschaft (also einer GmbH) Abwasserentsorgung Wolfenbüttel GmbH (AWG). Beide Geschäfte werden von den Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH geführt und sitzen auch dort. ABW plant, baut und betreibt also sämtliche Abwasserkanäle, -schächte und Pumpwerke, aber dann doch nicht die Gossen an den Straßen und die dortigen Gullys (die betreiben die Städtischen Betriebe Wolfenbüttel (SBW) im Auftrag des Tiefbauamtes). Über Abwasser, deren Gebühren und die Tücken der Verwaltung bei der Regenwassernutzung gibt es später ein eigenes Kapitel.

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=> Finanzamt

Das Finanzamt ist eine Behörde des Landes Niedersachsen. Es treibt zwar auch einige Steuern ein, die der Stadt zufließen (z.B. Gewerbesteuer), aber einige eben auch nicht (z.B. Grundsteuer). Steuern und Gebühren werden ein extra Kapitel sein.

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=> Jugend

Es gibt eine Stadtjugendpflege, die Spielplätze und das Jugendzentrum am Harztorwall unterhält sowie Veranstaltungen für Jugendliche anbietet. Das Jugendamt aber ist Teil der Landkreisverwaltung, wo es auch noch eine Kreisjugendpflege gibt. Das Schulamt der Stadt dagegen ist auch für die Kindertagesstätten zuständig. Also: Heiraten beim Standesamt (Stadt), Unverheiratete dagegen können die gemeinsame Sorge für Kinder beim Jugendamt (Landkreis) erklären (hinterher ändern kann man beides nur vor Gericht), Kinder werden beim Schulamt der Stadt für Kindertagesstätte und Schule angemeldet und können Angebote der Stadt- und Kreisjugendpflege nutzen.

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=> Müllabfuhr, Gelbe Säcke, Altpapier, Altglas usw.

Das macht der Landkreis. Ausführender Betrieb ist der ALW – Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Wolfenbüttel (ein Eigenbetrieb des Landkreises) sowie evtl. andere Auftragnehmer, die auch privatwirtschaftlicher Natur sein können (SRB – Stadtreinigung Braunschweig GmbH, Eigengesellschaft der Stadt Braunschweig). – Eigenbetrieb und Eigengesellschaft sind wichtige Begriffe, denen ein eigenes Kapitel gewidmet sein wird! Noch eine Bemerkung zur Geschichte: Tatsächlich =war= die Stadt mal für die Müllabfuhr zuständig, wovon einige Deponien im Stadtgebiet noch für Jahrzehnte zeugen werden (z.B. die inzwischen sanierte Sondermülldeponie Ackerstraße und der Hausmüllberg in Linden).

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=> Polizei

Die Polizei ist eine Behörde des Landes Niedersachsen.

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=> Schulen

Auwei. – Ein Volltreffer in Sachen Ausnahmen. Für alle Schulen – außer den Förderschulen (Schule am Teichgarten und Peter-Räuber-Schule) und der Integrierten Gesamtschule Wallstraße – innerhalb des Stadtgebietes ist tatsächlich die Stadt zuständig, was die Verwaltung und Bauunterhaltung angeht. Lediglich für das Personal (also die Lehrer, nicht die Hausmeister und Sekretärinnen) ist das Land zuständig. Das ist für die Bürger einfach, aber in Niedersachsen dennoch ungewöhnlich, weil es einen Hauch von „kreisfreier Stadt“ hat. In den nicht-kreisfreien Städten Niedersachsens sind nämlich die Gemeinden normalerweise nur für die Grundschulen zuständig, alle anderen Schulformen werden von den jeweiligen Landkreisen verwaltet (das Lehrerpersonal aber immer vom Land). Wolfenbüttel („Stadt der Schulen“) hat aber in einer Vereinbarung von kurz nach(?) der Gebietsreform 1973 die Schulen im Stadtgebiet vom Landkreis übernommen. Das heißt: Im Landkreis Wolfenbüttel werden die Grundschulen von den Gemeinden, alle weiterführenden Schulen außerhalb des Stadtgebietes vom Landkreis und innerhalb des Stadtgebietes von der Stadt verwaltet. Da die städtischen Schulen aber auch von Bewohnern des LKs besucht werden, zahlt der LK dafür an die Stadt. Es gab auch schon mehrere Kuhhandel für diesen Umstand. Offizieller Topf ist dagegen die Kreisschulbaukasse, aus der sich die Gemeinden Unterstützung für den Bau (aber auch für den Unterhalt, wenn er einen grundlegenden Umbau umfasst) holen können, falls denn Geld da ist …

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=> Straßenbauamt Wolfenbüttel

Das Straßenbauamt heißt inzwischen schon länger „Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr“ ist eine Behörde des Landes Niedersachsen und zuständig für alle Autobahnen und Bundesstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten (Grenze ist der „OD-Stein“, nicht die Ortstafel!). Arbeiten an diesen Straßen werden im Allgemeinen vom Bauhof des Landkreises durchgeführt.

Die „Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Regionaler Geschäftsbereich Wolfenbüttel“ sitzt im Gebäude des ehemaligen Finanzamtes in der Sophienstraße.

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=> Straßenreinigung

Die Straßenreinigung wird innerhalb des Stadtgebietes von den Städtischen Betrieben (SBW) durchgeführt. Dieser Eigenbetrieb ist ein Zusammenschluss von Garten- und Friedhofsamt und Straßenbau und -unterhaltung. Für die Straßenreinigung wird eine Gebühr erhoben, die von der Länge der Grenze des eigenen Grundstückes an öffentliche Straßen abhängt (-> Extrakapitel). Zur Straßenreinigung zählt ebenso das Leeren von Abfallkörben und das Reinigen der Straßengullis („Regenwasserabläufe“) in den „Gossen“.

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=> Straßenunterhaltung

Die Straßenunterhaltung obliegt dem Tiefbauamt, das eine Firma beauftragt, Schäden zu beseitigen. Diese Firma sind häufig die SBW.

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=> Stromversorgung

Zuständig für die Stromversorgung ist Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH. Das stimmt nicht ganz, denn falls man von einem anderen Anbieter Strom bezieht, teilen sich die SWW und der andere Anbieter die Zuständigkeit. Für die Leitungen innerhalb der Stadt sind in jedem Fall die SWW zuständig.

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=> Trinkwasserversorgung

Die Trinkwasserversorgung wird von den Stadtwerken und ihrem Vorlieferanten der Purena GmbH gemacht. Der Purena GmbH wurden auch die ehemals stadtwerkeeigenen Trinkwasserbrunnen überschrieben. Für die Leitungen innerhalb der Stadt sind aber in jedem Fall die SWW zuständig.

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2. Städtische Betriebe, Gesellschaften, Beteiligungen

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Welche Betriebe gibt es?

Es ist wichtig, die Art des Betriebes zu kennen und sich auch die Abkürzungen einzuprägen. Alle hier gemachten Angaben stammen aus dem Verwaltungsbericht 2005, sowie dem Haushaltsplan 2005 der Stadt Wolfenbüttel, aus den Internet-Seiten der Stadt Wolfenbüttel und den Internet-Seiten der genannten Gesellschaften.

  • Stadtreinigungs- und Bauunterhaltungsbetrieb Stadt Wolfenbüttel (SBW), 100% Eigenbetrieb (Ex-Garten- u. Friedhofsamt plus Straßenbaubetriebe)
  • Abwasserbeseitigungsbetrieb Stadt Wolfenbüttel (ABW), 100% Eigenbetrieb
  • Abwasserentsorgung Wolfenbüttel GmbH (AWG), 100% Eigengesellschaft
  • Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH, 100% Eigengesellschaft
    • Stadtbad Okeraue, Betrieb der Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH
    • Parkhaus Rosenwall, Betrieb der Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH
    • Parkpalette Landeshuter Platz, Betrieb der Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH
  • Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH (SWW), 74% Anteil durch Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH, 26% Anteil durch EON Avacon AG
  • Purena GmbH, unklar, in etwa so: SWW hält Anteile der Purena in Höhe des Wertes der Brunnen und des Wasserwerkes WF und führt auch deren Betrieb und Geschäfte
  • Städtisches Klinikum Wolfenbüttel gGmbH, 100% Eigengesellschaft
  • Stadtmarketing Wolfenbüttel GmbH & Co. KG

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Die Rechtsformen

Eine GmbH ist eine juristische Person und handelt selbstständig, eigenverantwortlich. Es gibt eine Gesellschafterversammlung und einen Aufsichtsrat und einen Vorstand (Geschäftsführung). Der Aufsichtsrat ist der eigentliche „Chef“ (wie Rat der Stadt), der Vorstand ist der ausführende Chef (früher Stadtdirektor und Verwaltung, heute BM (aber als Zwitter) und Verwaltung), die Gesellschafterversammlung sind alle Anteilseigner.

Für die Eigengesellschaft einer Stadt sieht das dann so aus: Der Aufsichtsrat wird mit Ratsmitgliedern besetzt, die Gesellschafterversammlung ist der Verwaltungsausschuss (VA) (also auch Ratsmitglieder, oft auch die gleichen), Vorstand kann irgendein Beauftragter sein. Das heißt für Wolfenbüttel, bis auf die Sana, die es für das Krankenhaus machen, sind das immer die Stadtwerke.

Ein Eigenbetrieb ist rechtlich unselbstständig und wird innerhalb der Stadt als ein Unternehmen geführt, das betriebswirtschaftlich rechnet, als Ganzes aber im Haushalt der Stadt verbleibt. Ein Eigenbetrieb ist also keine (juristische) Person, sondern schlicht „die Stadt“. Der „Aufsichtsrat“ ist der ABW/SBW-Ausschuss, die Gesellschafterversammlung ist der VA oder der Rat (je nach Entscheidungsreichweite), der Vorstand rekrutiert sich aus städtischen Mitarbeitern.

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Die Gesellschaften im Einzelnen

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Stadtreinigungs- und Bauunterhaltungsbetrieb Stadt Wolfenbüttel (SBW)

100% Eigenbetrieb (Ex-Garten- u. Friedhofsamt plus Straßenbaubetriebe), 2,025 Mio. EUR Stammkapital, Betriebsführung durch die Menschen, die ehemals „die Ämter“ ausmachten: Chef ist Herr Manfred Spiecker (1. Werksleiter / Technischer Leiter, sitzt im Bauhof Neindorfer Straße) und Herr Michael Krohn (2. Werksleiter / Kaufmännischer Leiter, sitzt bei den Stadtwerken). SBW sorgt einerseits für die Straßenreinigung, manchmal auch für die bauliche Unterhaltung von Straßen (konkurriert dort aber mit privaten Bauunternehmungen), den Winterdienst und allerlei Kleinkram: vom Schaufelstützen bis Spielplatzsandaustauschen machen die alles. Die andere Seite des SBW betreibt den Friedhof und pflegt alle Grünanlagen der Stadt und sägt die Bäume ab. In den SBW werden die Straßenreinigungsgebühren und Friedhofsgebühren festgelegt.

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Abwasserbeseitigungsbetrieb Wolfenbüttel (ABW)

100% Eigenbetrieb, 2,6 Mio. EUR Stammkapital, mit Betriebs- und Geschäftsführung sind die Stadtwerke beauftragt, Herr Matthias Tramp (Geschäftsführer AWG / Werksleiter ABW, sitzt bei den Stadtwerken) ist der so genannte Werksleiter. Die ABW betreibt das Kanalnetz (Regen- und Schmutzwasser, beides heißt als Gattungsbegriff „Abwasser“), zieht die Gebühren ein (auf Grundlage des Grundstückskatasters (Regenwasser) bzw. der Verbrauchsdaten der SWW (Schmutzwasser)), betreibt Pumpwerke und Saugwagen für die Kanalreinigung. Der ABW legt die Regenwassergebühren (allein) und die Schmutzwassergebühren (zusammen mit der AWG) fest.

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Abwasserentsorgung Stadt Wolfenbüttel GmbH (AWG)

100% Eigengesellschaft, 26.000 EUR Stammkapital, mit Betriebs- und Geschäftsführung sind die Stadtwerke beauftragt, Herr Matthias Tramp (Geschäftsführer AWG / Werksleiter ABW, sitzt bei den Stadtwerken) ist der Geschäftsführer. Die AWG betreibt und unterhält die Kläranlage („unterhält“ hieß während der Erneuerung „baut“ und brachte den MwSt.-Vorteil ein). Alles passiert hinter verschlossenen Türen (im Aufsichtsrat sowieso, Gesellschafterversammlung = VA), das Ergebnis sind zusammen mit den anteiligen Kosten des ABW die Schmutzwassergebühren.

Diese Gesellschaft mbH wird zum 31. Dezember 2011 aufgelöst und zum 1. Januar 2012 in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt.

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Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH

100% Eigengesellschaft, 2,1 Mio EUR Stammkapital, mit Betriebs- und Geschäftsführung sind die Stadtwerke beauftragt, Herr Frank Lübben (Geschäftsführer Stadtwerke, sitzt ebenda) ist der Geschäftsführer. Diese Gesellschaft ist teils „Holding“ weil sie die städtischen Anteile (74%) der Stadtwerke und der KVG (10,4%) hält (aus steuerlichen Gründen wie wir gleich sehen werden), teils aber auch operativ tätig durch Stadtbad Okeraue und die Parkhäuser Rosenwall sowie Landeshuter Platz. Die Betriebs- und Geschäftsführung der letzteren hat sie aber an die SWW vergeben, daher ist hier auch Herr Frank Lübben (Geschäftsführer Stadtwerke, sitzt ebenda) der Geschäftsführer. Alles passiert hinter verschlossenen Türen (im Aufsichtsrat sowieso, Gesellschafterversammlung = VA), obwohl es viele betrifft (Stadtbad, Parkhäuser). Innerhalb der Gesellschaft kann alles querfinanziert werden, also Gewinne aus den SSW-Anteile können mit Verlusten von Parkhaus und Stadtbad verrechnet werden. Erst die Ausschüttung der Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH stehen im Haushalt der Stadt Wolfenbüttel.

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Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH (SWW)

74% Anteil durch Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH (das sind 6,068 Mio. EUR von 8,2 Mio. EUR Stammkapital), 26% Anteil durch EON Avacon AG, Geschäftsführer ist Herr Frank Lübben (sitzt ebenda). Aufgabe ist die Gas-, Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung Wolfenbüttels, wozu die SWW entsprechende Leitungsnetze betreibt. Darüber hinaus wird auch ein IT-Netzwerk (zusammen mit der FH?) sowie die Rechnertechnik und das Netzwerk für den Betrieb der Verkehrszeichenanlagen betrieben. Ein weiteres Geschäftsfeld ist die Betriebsführung (nämlich von ABW, AWG, Stadtbad, Parhäusern, Stadtbetriebe GmbH sowie Purena GmbH).

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Purena GmbH

Inhalt folgt.

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Städtisches Klinikum Wolfenbüttel gGmbH

100% Eigengesellschaft, gemeinnützig, 5 Mio. EUR Stammkapital. Mit der Betriebs- und Geschäftsführung ist die Sana Klinken GmbH beauftragt. Der Geschäftsführer ist Herr Joachim Kröger, der Angestellter der Sana GmbH ist. Alles passiert hinter verschlossenen Türen (im Aufsichtsrat sowieso, Gesellschafterversammlung = VA).

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Klinikum Servicegesellschaft mbH

100% Tochter der Städtisches Klinikum Wolfenbüttel gGmbH, 25.000 EUR Stammkapital. Derzeit betreibt dieses Unternehmen die Cafeteria und den Kiosk des Klinikums. Der Geschäftszweck ist aber mit „Serviceleistungen für das Klinkum“ sehr weit gefasst, so dass prinzipiell auch medizinische Unternehmungen möglich wären. Der Aufsichtsrat dieser Gesellschaft ist identisch mit dem der Städtisches Klinikum Wolfenbüttel gGmbH, Geschäftsführer ist Herr Joachim Kröger, die Gesellschafterversammlung ist wieder der VA.

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Stadtmarketing Wolfenbüttel GmbH & Co. KG

50% Anteil (12.500 EUR) an der Gesellschaft mit 25.000 EUR Stammkapital, die anderen 50% befinden sich im Besitz verschiedener Einzelhändler und Einzelpersonen in Wolfenbüttel. Geschäftsführer ist Herrn Björn Reckewell.

Diese Gesellschaft mbH & Co. KG wird zum 31. Dezember 2011 aufgelöst und zum 1. Januar 2012 als Wolfenbüttel Marketing & Tourismus Service GmbH geführt.