„Ich habe noch nie so viel Geld durch eine Veranstaltung gespart!“ – GRÜNE informieren Bürgerinnen und Bürger zur Grundsteuer
Die neuen Grundsteuerbescheide sind da und werfen bei vielen Eigentümerinnen und Eigentümern Fragen auf. Die Ratsgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • Die PARTEI lud deshalb am 23. Januar 2025 zu einem Bürgerdialog ein. Gemeinsam mit Dr. Andreas Hoffmann, Mitglied des Haushaltsausschusses im Niedersächsischen Landtag, wurden die wichtigsten Änderungen der Grundsteuerreform erklärt und praktische Tipps gegeben, wie Betroffene ihre Bescheide prüfen und reagieren können.
„Mir ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger in der aktuellen Umstellungsphase zu unterstützen und auf die zentralen Aspekte hinzuweisen. Das sind der Rabatt für denkmalgeschützte Gebäude, die Überprüfung der Flächenangaben und der Hinweis an Mieterinnen und Mieter mittelfristig die Anpassung der so genannten Nebenkosten zu bedenken“, betont Dr. Hoffmann. „Ich danke den Wolfenbütteler GRÜNEN für die Einladung und vor allem für die gelungene Zusammenstellung der Hinweis zur Grundsteuerreform.“
Rabatt für denkmalgeschützte Gebäude beantragen.
Wolfenbüttel, mit seiner historischen Altstadt und den zahlreichen denkmalgeschützten Gebäuden, ist in spezifischer Weise von den neuen Regelungen betroffen. Für denkmalgeschützte Gebäude sieht die Reform eine Steuerermäßigung vor. Voraussetzung dafür ist, dass der Denkmalschutzstatus dem Finanzamt nachgewiesen wird.Prüfen Sie, ob der Rabatt in Ihrem Bescheid bereits berücksichtigt wurde – und beantragen Sie ihn, falls nicht!
Korrekte Flächenangaben überprüfen
Stellen Sie sicher, dass Sie die Flächen in Ihrer Grundsteuererklärung korrekt angegeben haben. Viele Eigentümer haben Dachböden, Keller- und Abstellräume fälschlicherweise als Nutzfläche deklariert. Diese Flächen zählen jedoch nicht zur Bemessungsgrundlage. Nur Flächen, die gewerblich genutzt werden, gelten als Nutzflächen. Eine falsche Deklaration führt zu einer unnötig höheren Grundsteuer.
Mieter aufgepasst: Mittelfristig Nebenkostenanpassungen bedenken
Die Veränderungen bei der Grundsteuer werden sich zeitversetzt in den Nebenkostenabrechnungen widerspiegeln. Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Auswirkungen auf Ihre Mietzahlungen. Besonders wichtig: Bei Wohnungen im sozialen Wohnungsbau sollte überprüft werden, ob die vorgesehene Steuerermäßigung berücksichtigt wurde.
Was hat sich geändert?
Die Grundsteuerreform ersetzt den alten Einheitswert als Bemessungsgrundlage durch objektivere Kriterien: Grundstücksfläche und Bodenrichtwert sowie Wohn- und Nutzfläche. Dadurch kommt es besonders bei älteren Gebäuden oft zu höheren Beträgen, da die früheren Einheitswerte veraltet und unrealistisch niedrig waren. Bei Neubauten, wo realistischere Werte zugrunde lagen, fallen die Änderungen meist geringer aus.
„Uns ist es wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger umfassend zur Grundsteuerreform informiert sind. Denn nur, wer weiß, wie das Gesetz angewendet wird, kann dafür sorgen, dass sein Grundsteuerbescheid richtig und die Steuerlast fair verteilt ist“, erklärt Ratsmitglied Henning Kramer, der die Veranstaltung organisiert hat.
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