Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat im Februar 2016 den folgenden Antrag zum Verbot von Streusalz gestellt:
Antrag
Der Ausschuss / Rat möge beschliessen, dass ab sofort das Ausstreuen von Salz (NaCl) oder salzhaltigen Gemischen auf öffentlichen Wegen und Plätzen durch Privatpersonen und private Unternehmen verboten ist und mit einem Bußgeld geahndet wird. Eine Ausnahme von diesem Verbot kann beim Bauamt der Stadt beantragt werden, bedarf jedoch einer stichhaltigen Begründung. Annahme oder Ablehnung des Antrages wird in einer Ausschusssitzung des Bau- und Umweltausschusses beraten. Die städtischen Betriebe Wolfenbüttel (SBW) bieten einen Beratungsservice (telefonisch) an, wo Bürgerinnen und Bürger Informationen über geeignetes Streugut erhalten.
Begründung
Das ausgestreute Salz gelangt mit den Niederschlägen in angrenzende Grünflächen und schädigt Bäume und Sträucher. Auch in der Kanalisation und Kläranlage ist es schädlich. Weiterhin ist das Salz eine hohe Belastung für Haustiere, die auch auf Gehwegen laufen. Die nachhaltige Wirkung gegen Glätte ist ebenfalls sehr eingeschränkt, da das Schmelzwasser später überfriert und dann besondere Glätte entsteht.
In vielen niedersächsischen Kommunen ist aus den oben genannten Gründen das Ausstreuen von Salz und salzhaltigen Gemischen durch Privatpersonen auf öffentlichen Wegen und Plätzen bereits seit längerem verboten.
Ein positiver Effekt auf die Straßenbäume, ihre Gesundheit und Standsicherheit wird mittel bis langfristig erwartet.
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