Schutzstreifen für den Radverkehr

Stellungnahme der Ratsfraktion zu den Plänen der Verwaltung zum Ausbau von Schutzstreifen für Fahrradfahrer

„Schutzstreifen erzeugen Konflikte zwischen Autofahrenden und Radfahrende, die es vorher gar nicht gab!“

In der Vorlage 0143/2015 hat die Verwaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Anlage von Schutzstreifen ausführlich dargestellt. Die aufgeführten Erfahrungen und der daraus abgeleitet Sicherheitsgewinn kann jedoch weder von der Fraktion der Grünen noch vom Wolfenbütteler ADFC (Aussage Thilo Neumann gestern im Ausschuss) nachvollzogen werden. Vielmehr hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass der so genannte Schutzstreifen als Verkehrszeichen (Zeichen 340 StVO) in seiner verkehrsrechtlichen Bedeutung nicht verstanden und fälschlicherweise als „Hilfsradweg“ missinterpretiert wird.

Aus diesem Grund lehnt die Fraktion der Grünen die weitere Einrichtung von Schutzstreifen in Wolfenbüttel ab.

Schutzstreifen teilen die Fahrbahn auf und suggerieren den Autofahrenden, dass mit dem Einhalten der individuellen Fahrspur neben dem Streifen ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Fahrrad gegeben sei. Das ist aber nicht der Fall, der der Schutzstreifen eben kein „Fahrradweg“ mit ausreichender Breite darstellt. Das heißt der Kraftverkehr wird durch das Verkehrszeichen „Schutzstreifen“ zu einem Überholen der Radfahrenden mit zu geringen Sicherheitsabstand verleitet. Er schützt die Radfahrenden also nicht, sondern gefährdet sie. Ohne die Aufteilung des Straßenraumes haben die Autofahrenden die Radfahreden nämlich mit größerem Abstand überholt.

Auf der Straße „Im Kalten Tale“ wurde ein Schutzstreifen mit gerade der gesetzlich zulässigen Mindestbreite von 1,25 m eingerichtet, die auch nach der Darstellung der Vorlage nicht optimal ist und keinen Sicherheitsgewinn verspricht.

Aus der optischen Aufteilung des Straßenraumes leiten die Verkehrsteilnehmer ein „Mein“ und „Dein“ ab, was der Sicherheit gerade nicht zuträglich ist: Autofahrende überholen häufig mit zu geringem Sicherheitsabstand, weil sie glauben ein Fahren jenseits des Streifens sei ausreichend, Radfahrende benutzen gelegentlich sogar den Schutzstreifen auf der Fahrbahn in Gegenrichtung.

Der Ratsfraktion ist sehr wohl bewusst, dass beide Verhaltensweisen „Fehlverhalten“ im Sinne des Verkehrszeichens „Schutzstreifen“ sind, aber wir stellen auch fest, dass es dieses Fehlverhalten ohne den Schutzstreifen gar nicht gab. Daher kann die Konsequenz nur sein, auf Schutzstreifen zu verzichten und den Straßenraum als ganzes zu belassen und nicht unnötig aufzuteilen und durch diese Aufteilung Konflikte zu erzeugen, die es vorher nicht gab. Das Weglassen der Mittelmarkierung auf innerstädtischen Straßen ist inzwischen Konsens und als positiv für die Sicherheit anerkannt, das gleiche sollte für das Weglassen von Schutzstreifen gelten. Es wird ohnehin die Flut von Verkehrszeichen beklagt, daher scheint uns unsere Haltung konsequent.

Besonderheit Rosenwall
Auf dem Rosenwall ist die Problematik nicht der Radverkehr auf der Fahrbahn sondern speziell sein zu geringer Abstand zu den quer ausparkenden Autos auf der Südseite (direkt vor dem Wall). Das heißt also, dass es sich für die Fraktion um verschiedenen Problem handelt, die nur sehr bedingt etwas miteinander zu tun haben. Daher hat die Fraktion der Grünen dazu einen einfachen Vorschlag gemacht: Die Markierung der Parktaschen soll bis zu der heutigen Fahrbahnrandmarkierung durchgezogen werden, damit diese nicht als Fahrstreifen für Radfahrende missverstanden wird.
Einen Schutzstreifen lehnen wir natürlich nach dem oben gesagten auf dem Rosenwall ab und es ist uns völlig unverständlich aufgrund welcher Datenlage zu Schutzstreifen (nicht zu den Unfällen mit ausparkenden Fahrzeugen!) die Polizei diesen beidseitig empfehlen kann.

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